„Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ Bewerbungsschluss ist am 3. April

Gründerteams, deren Idee reif für einen Wettbewerb ist, und die sich über ein Preisgelt von 32.000 Euro freuen, haben noch bis zum 3. April 2018 die Möglichkeit sich zu bewerben.  

Die Beiträge im Gründerwettbewerb werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfahrung und Qualifikation des Teilnehmers, der Teilnehmerin oder des Teams
  • Kundennutzen, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts

„Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ Bewerbungsschluss ist am 3. April

Der „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein Ideenwettbewerb, ausgerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Jährlich finden zwei Wettbewerbsrunden statt. Bei den beiden Preisverleihungen zeichnet die elfköpfige Jury mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Finanzwirtschaft und Wissenschaft jeweils bis zu sechs Gründungsideen mit Hauptpreisen von je 32.000 Euro aus. Darüber hinaus erhalten bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen je 7.000 Euro. Der Sonderpreis „Smart Living“ der aktuellen Runde ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung der ersten Runde 2018 findet im Herbst auf der IFA in Berlin statt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee zu Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. 

 

Weitere Informationen zum Gründerwettbewerb unter www.gruenderwettbewerb.de